Verhaltenskodex zwischen dem Staat und den Terroristen

Verhaltenskodex zwischen dem Staat und den Terroristen



§1 Einordnung der Terroristen

(1) Es gibt keinen Unterschied zwischen Zivilisten und Terroristen.

(2) Die Terroristen werden in genau dem selben Strafmaß bestraft, wie Zivilisten.



§2 Allgemeines Verhalten zwischen allen Kodex-Fraktionen

(1) Terroristen dürfen ihre Masken ausschließlich während grundlegenden und ausschließlich rebellischen Aktionen tragen, um in diesem Fall Wanted-Punkten durch den Staat zu entgehen.

(2) Terroristen (maskiert) dürfen jederzeit sofort durch Mitglieder des Staates beschossen werden.

(3) Das Auf- sowie Absetzen von Masken fällt unter die Situationsregelung, dementsprechend darf sich erst 2 Minuten nach Ende einer Situation maskiert/demaskiert werden.

(4) Sowohl Beamte als auch Terroristen dürfen keine Unterstützung von außenstehenden Personen/Fraktionen oder Off-Duty Beamten erhalten.

(4.1) Bei geplanten Aktionen, beispielsweise Aufständen, dürfen Terroristen unterstützt werden. Hierzu zählen keine grundlegend und ausschließlich rebellische Aktionen.

(4.2) Terroristen dürfen nicht als Unterstützer anderer Fraktionen oder Zivilisten in DM-Situationen mitwirken.

(4.3) Nach Beendigung einer DM-Situation gilt die Situationsregelung, Beschuss und Verfolgung der betroffenen Partei sind die folgenden 2 Minuten untersagt.

(5) Terroristen dürfen kein aktives Bündnis mit anderen Fraktionen haben. Ausnahme hierbei sind verdeckte wirtschaftliche Bündnisse.

(6) Durch eine entsprechend kennzeichnende /ame-Mitteilung erkennbare Teilnehmer von Ausbildungs-, Übungs- oder Prüfungssituationen dürfen nicht durch die jeweilige Gegenpartei angegriffen werden.

(7) Die Tore der Base der Terroristen dürfen nicht ohne einen ersichtlichen Grund gesprengt werden.

(7.1) Ersichtliche Gründe sind entwendete Atommülltransporter, die Flucht einer Person in die Base der Terroristen, sowie wenn eine Geisel sich innerhalb der Base befinden sollte.



§3 Regelungen bei Platzierung einer Bombe

(1) Der Kampf mit den beteiligten Staatsdienern muss während der Verteidigung einer Bombe stets gesucht werden.

(1.1) Hierbei muss sichergestellt werden, dass die Beamten jederzeit die Möglichkeit haben, an die Farbe des Drahtes zu gelangen.

(2) Eine Bombe muss, je nach Situation und Lage, in folgenden Intervallen gelegt werden:

  • 5 Minuten-Intervall
    Orte, welche ohne Hilfsmittel erreichbar sind und in Los Santos oder Las Venturas liegen.
  • 10 Minuten-Intervall
    Orte, welche nicht ohne Hilfsmittel erreichbar sind oder in San Fierro liegen.



§4 Regelungen bei Sperrgebieten

(1) Ein Sperrgebiet darf erst ausgerufen werden, wenn dieses erkennbar und ordnungsgemäß mithilfe von Roadblocks abgesperrt wurde.

(1.1) Das C4-Lager in San Fierro darf, abgesehen vom PTP-Event, nicht als Sperrgebiet erklärt werden.

(2) Feste Sperrgebiete existieren durchgehend und müssen weder abgesperrt noch können diese aufgehoben werden.

(2.1) Als feste Sperrgebiete gelten das Staatsgefängnis "Alcatraz", die Base des FBI, die Atommülltransporter des FBI, Waffentransporte des SAPD, das umzäunte Areal des Weißen Hauses, sowie der Garagenbereich der Bank in Los Santos.

(2.2) Sollte ein Atommülltransporter im Besitz der Terroristen sein, dürfen diese, trotz des mobilen Sperrgebietes, nicht als Aggressor wirken, sondern den Transport lediglich gegen Personen verteidigen, welche das Ziel haben den Transporter zu zerstören oder zu entwenden.

(2.3) Wenn ein Atommülltransporter im Besitz der Terroristen ist und von einer Person, die nicht als Beamter erkennbar ist, verfolgt wird, dürfen diese erst nach ausdrücklicher Vorwarnung den Beschuss auf den Verfolger eröffnen.

(3) Beamte innerhalb eines existenten Sperrgebietes dürfen durch Mitglieder der Terroristen direkt angegriffen werden.

(3.1) Auf Beamte, welche deutlich erkennbar ein Sperrgebiet aufstellen, ist ebenso der direkte Beschuss gestattet.

(4) Sollte eine Partei von außerhalb des Sperrgebietes ein Ziel innerhalb des Sperrgebietes angreifen, so ist es der jeweiligen Gegenpartei gestattet den Angriff auf die initiierende Partei zu erwidern.

(4.1) Spieler, welche sich im Sperrgebiet befanden, dieses jedoch innerhalb der Situation verlassen, dürfen während der gesamten Situation weiterhin angegriffen werden.



§5 Verhalten bei Besprechungen

(1) Besprechungen sind Sonntags ab 18:45 Uhr bis maximal 19:45 Uhr und dürfen nicht gestört werden.

(2) Beamte, welche sich während dieses Zeitraumes außerhalb ihrer Base aufhalten, dürfen erst nach 19:30 Uhr beschossen werden.



§6 Verhalten bei Roleplay-Situationen

(1) Terroristen ist es untersagt in offensichtliche RP-Situationen mit beteiligten Nicht-Staatsmitgliedern (Zivilisten, San Andreas Times, SARDler & Gang/Mafia-Mitglieder) einzugreifen.

(1.1) Staatsinterne Aktionen, welche weder unter Punkt (1) noch unter §2 Abs. 5 oder die Regelungen bzgl. Besprechungen fallen, dürfen jederzeit von den Terroristen gestört werden.

(1.2) Für die in Punkt (1.1) genannten Aktionen kann jederzeit, auf Kulanzbasis seitens der Terroristen, eine Ausnahme von jeglichen Störungen angefragt werden.



§7 Fraktionsspezifische Regelungen