- §1 - Abgabepunkten von Drogenlieferungen/Fahrzeugdiebstählen
- §2 - Diebstahl von Fraktionseigentum
- §3 - Wantedvergaben
- §4 - Geltungsbereich eines Durchsuchungsbefehls (GSW)
- §5 - Sondereinsatzkommando vom San Andreas Police Department & Federal Bureau of Investigation (SWAT & Black Ops)
- §6 - Bündnis bei Gangs & Mafien
§1 - Abgabepunkten von Drogenlieferungen/Fahrzeugdiebstählen
Das Campen an den Abgabepunkten von Drogenlieferungen und Fahrzeugdiebstählen ist verboten.
§2 - Diebstahl von Fraktionseigentum
Diebstahl aus der Fraktionsbank wird administrativ bestraft.
§3 - Wantedvergaben
Zeitraum für Wantedvergabe durch Anzeige / D-Chat
Wantedpunkte, welche auf Grundlage einer Durchsage im D-Chat, oder eines Screenshots als Beweis vergeben werden, sind nur innerhalb von 24 Stunden nach der Tat zu vergeben.
Gleichgestellt mit dieser Regel ist es erlaubt Wantedpunkte auch nach der Situation noch zu vergeben.
Selbes gilt auch für Anzeigen durch Zivilisten.
§4 - Geltungsbereich eines Durchsuchungsbefehls (GSW)
Als Base zählt der unmittelbare Bereich um den Eingangskegel, bevor in diesem Bereich staatliche Maßnahmen vollzogen werden dürfen, muss ein GSW vorgezeigt werden.
(Beispiel: Der Unmittelbare Bereich bei der Grove Street ist der Wendehammer bis zur Brücke.)
§5 - Sondereinsatzkommando vom San Andreas Police Department & Federal Bureau of Investigation (SWAT & Black Ops)
Das SWAT darf keine Streife fahren! Damit ist gemeint, dass das SWAT nur noch zu gezielten Aktionen (GPS, Razzien oder bei genauer Standortgewissenheit) SWAT-Duty anreisen darf. In jedem anderen Fall darf das SWAT erst bei der Aktion SWAT-Duty gehen.
Die Black Ops-Einheit unterliegt den selben Regeln wie das SWAT!
§6 - Bündnis bei Gangs & Mafien
Gangs und Mafien dürfen sich mit maximal einer Gang oder Mafia verbünden.