Blacklist von Gangs / Mafien

Spieler dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Blacklist einer Gang / Mafia gesetzt werden.

  • Grund: Mord / Beschuss. Darf vergeben werden, wenn eine Person auf ein Mitglied der Gang / Mafia schießt (nicht bei Selbstverteidigung).
    Als Selbstverteidigung wird auch der Beschuss aufgrund von versuchtem oder erfolgreichem Diebstahl gewertet.
  • Grund: Flucht / Beihilfe zur Flucht. Darf vergeben werden, wenn eine Person vor einer Gang / Mafia flüchtet (bspw. bei Überfällen) oder wenn eine Person einem Spieler, der von der Gang / Mafia verfolgt wird, zur Flucht verhilft (auch unbewusst).
  • Grund: Diebstahl. Darf vergeben werden, wenn eine Person ein Mitglied der betreffenden Gang / Mafia mit Rang 4 oder höher bestiehlt (dazu zählt Geld und Haus)
    Des Weiteren, wenn in Anspruch genommende Dienstleistungen (bspw. Waffen- oder Drogenbestellungen) nicht entlohnt werden oder der Fraktion ein finanzieller Schaden entstanden ist (bspw. Plantage / Container verraten, Drogen klauen oder für einen Kriegsantrag sorgen und sich weigern, dass Geld der Fraktion zurückzuzahlen).
  • Grund: Fahrzeugdiebstahl. Darf vergeben werden, wenn eine Person ein Fahrzeug der betreffenden Gang / Mafia oder eines Mitgliedes der betreffenden Gang / Mafia mit Rang 4 oder höher stiehlt. (Nur weil man sich auf eine NRG setzt, ist das noch kein Grund für eine Blacklist!)
  • Grund: Beleidigung. Darf vergeben werden, wenn eine Fraktion oder Einzelpersonen der Leaderschaft einer Gang / Mafia beleidigt und "text-basierend" angegriffen werden
  • Grund: Racestörung. Darf vergeben werden, wenn eine Person ein Race mutwillig stört.
  • Grund: Unterstützung eines Feindes. Darf vergeben werden, wenn der Gegner einer Fraktion aktiv bei scripttechnischen DM-Events (z.B. Gangwar, Crackfight, Bizwar, Viertelfight, Fabrikfight) unterstützt wird (z.B. Hin- und Abtransport,..).
    Des Weiteren ist dieser Grund legitim wenn OffDuty-Beamte ihre Kollegen in Aktionen gegen eine Fraktion unterstützen.
  • Grund: Schutzgeld. Wenn eine Person in einem Gebiet, welches sich im Besitz der jeweiligen Fraktion befindet, Tätigkeiten nachgeht, welche die Fraktion zu unterbinden versucht (Dealen, Waffenverkauf, etc.) und der folgenden Aufforderung nach Schutzgeldzahlungen nicht nachkommt, darf diese Person auf die Blacklist gesetzt werden.



Gangs / Mafien stehen nicht in der Beweispflicht, solange zwei Mitglieder oder ein Leader beteiligt sind.
Beamte, die OnDuty und erkennbar im Dienst sind, dürfen nicht auf die Blacklist gesetzt werden.

Freikaufanträge können abgelehnt werden, wenn diese nicht den Freikaufsregelungen der Fraktion entsprechen, bspw. nicht gemäß der Vorlage ausgefüllt sind.
Wir appellieren an die jeweiligen Leader, dass Freikaufsanträge nur mit einer angemessenen Begründung abzulehnen.

Außerdem darf bei einem Freikauf nicht mehr als $400*Level verlangt werden. Beim Blacklistgrund "Diebstahl" darf die Rückzahlung des entstandenen Schadens zusätzlich gefordert werden.


Mitglieder des SA:RD dürfen auch On-Duty getötet werden, wenn diese sich auf der Blacklist einer Fraktion befinden.