Diebsystem

Als Dieb gestohlene und ausgeschlachtete Fahrzeuge müssen an einem Ort geparkt werden, welcher durch den Besitzer ohne weiteres Zutun durch Moderatoren erreichbar ist.

Fahrzeuge dürfen NICHT im Wasser geparkt werden.


Achtung: Fraktionsbasen, welche abschließbar sind, zählen nicht als geeigneter Ort, egal ob sie erreichbar sind oder nicht.


Beschuss während eines Diebstahls

Bei einem Diebstahl ist es dem Täter, nicht seiner Fraktion oder möglichen Helfern, erlaubt direkt das Feuer auf anrückende Beamte sowie auf den Besitzer der Immobilie / des Fahrzeuges zu eröffnen.

Dies gilt allerdings nur wenn eindeutig erkenntlich ist, dass sich genannte Personen in den Raub einmischen und diesen zu verhindern versuchen.

Mögliche Helfer oder Mittäter dürfen sich erst in den Kampf einmischen, sobald der Beschuss auf den Täter eröffnet/erwidert wurde.


Das Vereiteln eines Diebstahls gilt als Notwehr seitens des Diebstahlopfers.

Beschuss auf den Täter darf nicht als Grundlage für einen Kriegsantrag oder eine Blacklist-Setzung gewertet werden.


Zusatz mögliche Mittäter bei Diebstählen

Das Diebstahlopfer darf nicht durch mögliche Mittäter daran gehindert werden, den Diebstahl zu vereiteln.

Das Opfer darf nicht während eines Raubes durch Mittäter überfallen, entführt oder auch nach vollendetem Raub auf andere Art und Weise daran gehindert werden sein Eigentum zurück zu erlangen.