Krieg

Ein Kriegsantrag unter Badfraktionen muss innerhalb von 48 Stunden nach der zum Krieg führenden Situation geschrieben werden.

Ein Kriegsantrag unter Badfraktionen muss immer von dem Mainleader der Fraktion geschrieben werden.

Das Provozieren einer Situation, um diese als Vorlage für einen Kriegsantrag zu nutzen, ist nicht gestattet.

Sobald ein Kriegsantrag gegen eine Badfraktion gestellt wurde, so darf kein weiterer Kriegsantrag in dem Zeitraum des Krieges von der Fraktion gegen die selbige Fraktion gestellt werden.



Kriegsregeln:

  • Ein Krieg darf maximal 10 Tage gehen (10 Tage nach Annahme des Krieges)
  • Ob der Krieg mit oder ohne Punktelimit geführt wird, entscheidet der Antragsteller. (300 Punkte oder ohne)
  • Kriegspause von 00:00 Uhr - 11:59 Uhr und Gangwar (18:30 Uhr - 20:30 Uhr), Areafight (18:45 Uhr - 19:45 Uhr), Viertelfight, Fabrik-/Bizfight. (Egal ob Angriff oder Verteidigung)
  • Aktiver Krieg von 12:00 Uhr - 23:59 Uhr.
  • Keine Flucht in fraktionsinterne (Innen-)Räume, in die die andere Fraktion nicht folgen kann. sowie die eigene Base.
  • Healen im Kampf (mit Befehlen wie /healme und /drink) ist ausnahmslos verboten.
  • Baseberlagerung, Baserush, sowie Basebeschuss ist komplett verboten.
  • Ein Beweis für einen Antrag gilt 48 Stunden. Ein Kriegsantrag muss nach spätestens 24 Stunden beantwortet sein.
  • Sollte der Krieg aus irgendeinem Grund der gegnerischen Fraktion abgelehnt werden, fällt eine Summe von $300.000 als Strafsumme der ablehnenden Fraktion an den Antragsteller an.
  • Wenn der Krieg aus irgendeinem Grund von einer Fraktion frühzeitig aufgegeben wird (vor Ablauf der 10 Tage), fällt eine Summe von $300.000 als Strafsumme der frühzeitig aufgegebenen Fraktion an.
  • Bei einem Krieg mit Punkten muss die Verliererfraktion eine Summe von $300.000 an die Gewinnerfraktion zahlen. Gewonnen hat die Fraktion, welche das Punktelimit erreicht hat oder 10 Tage nach Annahme des Krieges mit den Punkten vorne liegt.
  • Die gegnerische Homezone ist im Krieg tabu. Eine Ausnahme bildet das Verfolgen von Spielern, die in ihre eigene Base flüchten.



Wenn eine Fraktion, in der eigenen Dealzone einen Schusswechsel auf eine andere Fraktion beginnt, so darf die Gegenwehr der anderen Fraktion nicht als Kriegsgrund gewertet werden.

Dasselbe gilt generell für Situationen in denen sich eine Fraktion in einer fremden Deal-/Homezone selbstverteidigen muss.

Sämtliche Kriegsregeln dürfen abgeändert werden, mit folgender Ausnahme: Ein Krieg darf maximal 10 Tage gehen. (10 Tage nach Annahme des Krieges)

Es dürfen Kriegsregeln neu hinzugefügt werden.

Sollte allerdings eine der beiden Fraktionen mit einer abgeänderten/neu hinzugefügten Kriegsregel nicht einverstanden sein, so zählt zu dieser Kriegsregel das, was im Regelwerk geschrieben steht.

Sollte im Kriegsantrag eine Kriegspause gefordert werden und beide Fraktionen sind mit dieser Kriegspause einverstanden, so sind jegliche Provokationen beziehungsweise Interaktionen, welche in Deathmatch ausarten könnten, zu unterlassen.


Badfraktionen die sich miteinander im Krieg befinden, dürfen sich verbünden, sollten sich Staatsbeamte in das Geschehen einmischen, um die Staatsbeamten zu töten.



Bestrafung bei Zuwiderhandlung:

  • Bei vermehrten Kriegsverstößen kann die Administration den Krieg administrativ beenden.
  • ->Die festgelegte Strafsumme für die Fraktion / den User wird vom zuständigen Supporter festgelegt.



Kriegsgründe:

  • Diebstahl von Fraktionseigentum (Koffer, Einbruch in Leaderhaus)
  • Überfall / Entführung in fremder Homezone / Dealzone
  • Absichtlicher Beschuss auf eine Person in der Homezone / Dealzone
    Dies gilt für Kunden sowie alle anderen User (Beispiel: Blacklist, Beschuss jeglicher Art)
  • Dealen in fremder Homezone / Dealzone
  • Erreichen des Eskalationslimits
  • Leadermord
    Leadermord wird hier in drei Sektionen aufgeteilt:
    Wird der eigene Leader in der eigenen Base getötet, ist das ein Kriegsgrund.
    Wird der eigene Leader in einer fremden Base getötet, ist das kein Kriegsgrund.
    Bei allen anderen Orten ist der Leadermord ein Kriegsgrund. Die Situation darf im allgemeinen nicht von der Partei, die den Kriegsantrag gestellt hat, provoziert worden sein. Der Gegenbeweis muss von der Fraktion kommen, die den Leader getötet hat.


Bei jedem Kriegsgrund ist zu beachten, dass Screenshots/Videos vorhanden sein müssen auf welchem die jeweilige Tat klar erkennbar ist. Des Weiteren muss die komplette Situation von Anfang an zu sehen sein. Diese Screenshots/Videos dürfen nur gewertet werden, wenn der Screenshot vom jeweiligen Fraktionsmitglied gemacht wurde.