Deathmatch

Deathmatch bezeichnet eine Kampfsituation oder einen Angriff.

Wenn Deahmatch sich durch Roleplay rechtfertigen lässt, so ist es zulässig (Regel beachten: Powergaming).

Deathmatch ist auch erlaubt, wenn es die Serversysteme fordern (Blacklist, Gangwar, Straßenkrieg, Wantedjagd)

Jegliche (sinnlose) Deathmatch-Situationen unter Gangs/Mafien werden administrativ geklärt.


Das Nutzen von Befehlen, die helfen eine Person ausfindig zu machen ( /luftraum, /truckerlist [...] ) sind nicht für Blacklistsetzungen, Wantedvergaben etc. zu benutzen. Die Person muss gesehen werden, da es sonst als Powergaming gilt.


Achtung: Wenn eine Gruppe von Personen von einer anderen Gruppe erwartet, sich von diesen Fern zu halten, muss bevor es zu einer Schießerei kommt ein gewisses Maß an Roleplay angewendet werden. Ein ordentlicher Dialog sollte hierbei bestehen, damit eine Schießerei bei solchen Situationen erlaubt ist. Ein sofortiges Schießen nach der Frage warum, oder ein Countdown sind erst nach mehrmaliger Aufforderung erlaubt, wenn sich die andere Personengruppe nicht entfernen möchte.


Fraktionsmitglieder können nicht aus ihrer eigenen Basen vertrieben werden. Dies wird als unrealistisches Spielverhalten bzw. je nach Situation mit sinnlosem Deathmatch bestraft.

Ausnahme hierbei ist die Sicherung der Bürger durch den Staat, wenn die jeweilige Base beispielsweise durch eine Verseuchung oder Bombe bedroht ist.



§1 - Sinnloses Deathmatch

Personen, die ohne einen erkennbaren Grund, aus Langeweile, unabhängig von der Position, die sie Ingame bekleiden, andere Mitspieler angreifen, üben sinnloses Deathmatch aus.

Ob Deathmatch strafwürdig ist, wird vom zuständigen Supporter entschieden.

Freundschaftsregelung

Freunde (Zivilisten) dürfen sich untereinander helfen, wenn sie bei Situationsbeginn in Sichtweite des Namens waren und im Laufe der Situation bleiben (Muss im Falle eines Reports durch Screens bewiesen werden!).

Eine Regelung, dass man zusammen im TS sein muss / darf, existiert nicht.

§2 - Deathmatch auf Staatsbeamte

Aggressives Deathmatch auf Staatsbeamte ist nicht erlaubt.

Es ist nur erlaubt, sobald die Staatsbeamten schießen, tazern oder ein Fraktionsmitglied im Fahrzeug haben.


Sollten Staatsbeamte den /m Chat oder /s benutzen, ist dies kein Grund das Feuer auf diese zu eröffnen.

Ausnahme: Ab 35 Wantedpunkten ist es erlaubt auf Beamte das Feuer zu eröffnen, sollte vorher per /m Chat oder /s vorgewarnt werden. Hierbei muss man allerdings sich ganz sicher sein, dass man selber gemeint ist. Wenn man sich unsicher ist, sollte man lieber nicht das Feuer eröffnen.

Bsp.:

Man steht mit 35 Wantedpunkten am Pier und ist am angeln ganz alleine. Es kommen mehrere Staatsbeamte auf einen zugelaufen und warnen per /s Chat vor -> Erlaubt

Man steht mit 35 Wantedpunkten am Busspawn und ein Polizeiauto fährt mit Sirene an einem vorbei -> SDM

Sollten Staatsbeamte in einer kriminellen RP Aktion, mit dem Ziel diese zu beenden, eingreifen, d.h z.B. Beteiligte zu verhaften, das "Opfer" aus der Situation zu befreien, die Täter handlungsunfähig zu machen (z.B. durch Tazer, Aufforderung zum hinlegen, heben der Hände), berechtigt dies, das Feuer zu eröffnen. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Verkehrskontrollen, usw.

Wenn Beamte beim Übersprühen eines Graffities erwischt werden, darf auf diese geschossen werden.

Es ist erlaubt auf Beamte zu schießen, sobald diese das eigene Fahrzeug zum Beispiel durch Rammen zerstört haben.


Wenn ein Beamter eine Situation sieht und dafür Wantedpunkte vergibt so darf er von der Person, die die Wantedpunkte erhalten hat, beschossen werden.

Dies gilt allerdings erst ab einer erhaltenen Wantedpunkteanzahl von 25 Wantedpunkten.

ACHTUNG: Wantedpunkte, welche im Auftrag vergeben werden, erlauben nicht den Beschuss des vergebenden Beamten. Dafür muss das Kürzel "iA" (im Auftrag) im Wantedgrund vorhanden sein.

Beispiel: Zwei Gangmitglieder liefern sich eine Schießerei und ein Beamter gibt dem "Sieger" 35 Wantedpunkte für Mord. Nun darf der Spieler, welcher die Wantedpunkte erhalten hat, den Beamten beschießen.

ACHTUNG: Hat man bereits eine Wantedpunkteanzahl von 25 Wantedpunkten oder höher, so darf man nur dann erneut auf einen Beamten das Feuer eröffnen, wenn dieser die Wantedpunkteanzahl erhöht hat.

Beispiel:

Ein Gangmitglied hat 25 Wantedpunkte wegen versuchten Mord und wird nun mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Ein Beamter gibt dem Gangmitglied "SSTVO + Scheintake", so wird dem Gangmitglied angezeigt, dass er 25 Wantedpunkte erhalten hat wegen SSTVO + Scheintake, obwohl der Grund nur 10 Wantedpunkte gibt. -> Beschuss auf den Beamten nicht legitim

Ein Gangmitglied hat 25 Wantedpunkte wegen versuchten Mord und begeht nun einen Mord. Ein Beamter sieht das und gibt dem Gangmitglied "Mord". Somit erhält das Gangmitglied 35 Wantedpunkte, was eine Erhöhung seiner Wantedpunkte ist. -> Beschuss auf den Beamten legitim

§3 - Deathmatch auf Neulinge

Neulinge sind die Zukunft von Nova-eSports und werden deswegen schonend behandelt.

Im Zweifelsfall werden sie nicht angegriffen, sondern es wird ein Moderator zu Rate gezogen.


§4 - Carsurfing

Das Schießen vom Fahrzeug ist verboten, es sei denn das Fahrzeug besitzt eine Ladefläche (Bsp: Bobcat, Yosemite, Walton,..).

In diesen Fällen darf nur von der Ladefläche geschossen werden, nicht von der Motorhaube oder vom Dach.


Die reine Mitfahrt auf dem Auto ist genehmigt und wird im Zweifelsfall vom Staat geahndet.


§5 - Totparken / Überfahren / Anschläge

Das Töten oder Verletzten von Personen mit einem Fahrzeug jeglicher Art ist verboten.

In Kampfsituationen wird es als Anschlag gewertet, wenn man mit einem Flugobjekt User attackiert --> Dazu muss das Flugobjekt nicht explodieren!


§6 - Überfälle / Entführungen

§6.1 - Überfälle

Überfälle sind grundsätzlich nur für <Gangs und Mafien> gestattet, sowie für <Gruppierungen die in Überzahl> sind.


Regelung für Gangs & Mafien:

Bei einem Überfall darf kein konkreter Geldbetrag oder fester Wert an Waren gefordert werden.

Der Überfallene darf nur getötet werden, wenn dieser kein Geld gibt bzw. den Aufforderungen der Gang- oder Mafienmitgliedern nicht nachkommt.


Regelung für alle:

Überfälle sind nur an nicht öffentlichen Orten gestattet.

Beispiel: In Gassen, außerhalb der Stadt.

An öffentlichen Orten sind Überfälle verboten!

Bsp. für öffentliche Orte / Plätze: Burger Shot North, Noobspawn, Bank, Vorplätze PD / Stadthalle

-> Diese Regel tritt ab 21:00 Uhr - 06:00 Uhr außer Kraft. Dieses heißt, dass ab 21:00 Uhr - 06:00 Uhr Überfälle auch an öffentlichen Orten gestattet sind.

-> In fraktionseigenen Deal-/Homezones sind Überfälle rund um die Uhr gestattet!

-> In fraktionsfremden Basen sind Überfälle niemals gestattet! Diese Regelung gilt für sämtliche Fraktionsbasen, also auch für die Fraktionsbasen des Staates und der neutralen Fraktionen. Ausnahme: Es befindet sich eine aktive Waffenlieferung in der fraktionsfremden Base!


Regelung für Gruppierungen:

Gruppierungen ist es gestattet Überfälle zu machen.

Die Gruppierung muss in der Situation mindestens eine Person in Überzahl sein.

Desweiteren dürfen nur Zivilisten, oder Mitglieder neutraler Fraktionen an diesen Überfällen teilnehmen, so darf zum Beispiel kein Yakuza-Mitglied zusammen mit den Mitgliedern seiner Gruppierung überfallen.

Es darf kein fester Geldbetrag gefordert werden.

Sollte sich der Überfallene komplett unrealistisch verhalten, so wird dies administrativ als unrealistisches Spielverhalten gewertet.


Regelung für alle:

Es gilt ein grundsätzlicher Neulingsschutz, sodass Spieler bis Level 3 nicht überfallen werden dürfen.

"Countdowns", also das Herunterzählen bis die Person getötet wird, sind nicht gestattet.

Eine Person darf nur einmal in der Stunde von einer Gruppierung/Fraktion überfallen werden.

Alles unter $20 wird als Scherzbetrag angesehen.

Leute welche überfallen werden, dürfen auf die Blacklist gesetzt werden, wenn diese weniger als $20 geben.



Des Weiteren gilt für Fraktionen folgende Regelung:

Überfälle dürfen nur dann gemeinsam mit dem Mitglied einer anderen Fraktion ausgeübt werden, wenn sich beide Fraktionen in einem im Forum angekündigten Bündnis miteinander befinden.

Bei diesen fraktionsübergreifenden Überfällen fungiert eine der Fraktionen als Unterstützer und darf die überfallende Person, selbst wenn sich während des Überfalles ein Blacklistgrund ergibt, unter keinen Umständen auf die Blacklist setzen.



Überfälle in Bezug auf Bizwarangriffe oder Viertel-/Fabrikgebiete

Überfälle mit dem Ziel einen Angriff auf ein Biz oder ein Viertel-/Fabrikgebiet zu verhindern oder für sich zu beanspruchen, sind nur in Überzahl erlaubt!

§6.2 - Entführungen

Entführungen sind grundsätzlich nur für <Gangs und Mafien> gestattet, sowie für <Gruppierungen die in Überzahl> sind.


Regelung für Gangs & Mafien:

Die entführte Person darf nur getötet werden, wenn dies durch RP gerechtfertigt ist bzw. diese den Aufforderungen der Gang- oder Mafienmitgliedern nicht nachkommt.


Regelung für alle:

Entführungen sind an öffentlichen Orten nicht gestattet.

-> Diese Regelung tritt im Zeitraum von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr außer Kraft. In diesem Zeitraum dürfen an öffentlichen Orten Entführungen durchgeführt werden.

-> Ausnahme: In fraktionsfremden Basen sind Entführungen niemals gestattet! Diese Regelung gilt für sämtliche Fraktionsbasen, also auch für die Fraktionsbasen des Staates und der neutralen Fraktionen.


Regelung für Gruppierungen:

Gruppierungen ist es gestattet Entführungen zu machen.

Die Gruppierung muss in der Situation mindestens eine Person in Überzahl sein.

Desweiteren dürfen nur Zivilisten, oder Mitglieder neutraler Fraktionen an diesen Entführungen teilnehmen, so darf zum Beispiel kein Yakuza-Mitglied zusammen mit den Mitgliedern seiner Gruppierung entführen.

Es darf kein fester Geldbetrag gefordert werden.

Sollte sich die entführte Person komplett unrealistisch verhalten, so wird dies administrativ als unrealistisches Spielverhalten gewertet.


Regelung für alle:

Es gilt ein grundsätzlicher Neulingsschutz, sodass Spieler bis Level 3 nicht entführt werden dürfen.

"Countdowns", also das Herunterzählen bis die Person getötet wird, sind nicht gestattet.

Eine Person darf nur einmal in der Stunde von einer Gruppierung/Fraktion entführt werden.



Des Weiteren gilt für Fraktionen folgende Regelung:

Entführungen dürfen nur dann gemeinsam mit dem Mitglied einer anderen Fraktion ausgeübt werden, wenn sich beide Fraktionen in einem im Forum angekündigten Bündnis miteinander befinden.

Bei diesen fraktionsübergreifenden Entführungen fungiert eine der Fraktionen als Unterstützer und darf die entführte Person, selbst wenn sich während der Entführung ein Blacklistgrund ergibt, unter keinen Umständen auf die Blacklist setzen.


§7 - Sonstige Regelungen

Bei Verbrechen, die durch Systeme begangen werden (Bankraub, Casinoraub, Überfall im 24/7 & BSN, etc.), ist es dem Täter erlaubt das Feuer direkt zu eröffnen.

Dies gilt allerdings nur für den Täter bzw. die Täter (nicht für seine Fraktion) und wenn eindeutig erkenntlich ist, dass die Polizei sich einmischen will.

(Ansprechen, bedrohen, Innenraum betreten bei Überfällen etc.).

Hier ist zu beachten, dass die Mittäter das Feuer auf die Beamten eröffnen dürfen, sobald diese den Beschuss auf den Täter eröffnet/erwiedert haben.


Das Spray und der Tazer im Equipment einer Fraktion darf nur für Nahkampfsituationen genutzt werden und ist somit nicht für Schusswechsel gedacht.

Einem User mit Waffensperre ist es nicht gestattet sich folgenden Situationen zu nähern oder sich einzumischen: Gangwar, Crackfight, Casinofight, Bizwar, Viertelfight/Fabrikfight.


Das bewusste Herbeiführen einer Explosion durch Kofferbomben, die anderen schadet/tötet, gilt als sinnloses Deathmatch. Dies betrifft alle Personen, die eindeutig wissen, dass der Koffer mit einer Bombe versehen ist. Somit ist es lediglich erlaubt, unwissentlich die Explosion einer Kofferbombe zu verursachen (z.B. unwissentlich einen Koffer, der auf der Straße liegt, öffnen).
Eine Ausnahme ist gegeben, wenn die bewusste Detonation der Bombe roleplaytechnisch begründbar ist. In diesem Fall darf die Kofferbombe zum Erweitern des Roleplays genutzt werden.


Das Healen während einer Kampfsituation, abgesehen von Donuts/Drogen, wird als Healen im Kampf gewertet und kann eine Bestrafung aufgrund von unrealistischem Spielverhalten mit sich führen.


Man darf als Gang-/Mafien-/Staatsmitglied nicht direkt das Feuer auf eine (mögliche) Verstärkung eröffnen.

Bsp.:

Gangmitglied A wird beschossen von Mafienmitglied B, die Verstärkung von A trifft ein aber hat noch nicht geschossen bzw. unternimmt nichts. B eröffnet das Feuer auf die Verstärkung. -> SDM

Gangmitglied A wird beschossen von Mafienmitglied B, die Verstärkung von A trifft ein und eröffnet das Feuer auf B, welche das Feuer erwidern. -> Erlaubt

Sonderfall: Staatsmitglieder, welche an einen Tatort eintreffen, können immer als Verstärkung behandelt werden, da sie in der Lage sind, Wantedpunkte durchzugeben!


Es gelten folgende Regeln für das Messer der Badfraktionen:

Das Messer des Leaderequips ist nur für RP-Situationen gestattet.


Medics dürfen am Revive weder gehindert noch dabei beschossen werden. Zudem sind die Medics verpflichtet jede Partei wiederzubeleben. Das Reviven während systembasierter Kämpfe (Kämpfe um Viertel, Fabriken, Bizwars, Razzien, ...) ist jedoch verboten.


Generell ist es nicht erlaubt Spieler in der “Stun-Animation” zu halten, ohne das man dort als Geschädigter nicht mehr eigenständig rauskommt. Zudem ist es nicht erlaubt, auf Spieler zu schießen, welche in der "Stun-Animation" gefangen sind.


Badfraktionen, welche ein Bündnis miteinander haben (/alliance list & Forum), dürfen sich in Kampfsituationen unterstützen.

Ausnahme: Viertel-, Fabrik-, Bizfight, Areafight, Gangwar und Razziasystem!


Die Gang/Mafia, die eine Waffenlieferung durchführt, darf während des Transport nur von einer weiteren Gang/Mafia unterstützt werden (Verteidigung bei einem Angriff einer Drittpartei), wenn diese sich in einem Bündnis miteinander befinden.


Der Bot zum Angreifen eines Viertelgebiets/Fabrikgeländes darf nicht durch das Davorstellen geschützt werden. Sollte der Bot dennoch geschützt werden, so darf man sich nicht wundern, wenn man Schüsse abbekommt. In diesem Falle darf das Feuer nicht erwidert werden, da die Situation provoziert wird. Wird der Beschuss dennoch erwidert, wird dies als sinnloses Deathmatch angesehen und entsprechend sanktioniert!